das Sozialamt des Landkreises Rosenheim hat sich zu der Problematik der kostenfreien FFP2-Masken für Menschen im Leistungsbezug geäußert:
Mitteilung des Landratsamtes:
1) Asylbewerber*innen im Landkreis Rosenheim
Alle Asylbewerber*innen ab 15 Jahren, die Leistungen nach § 2 AsylbLG oder § 3 AsylbLG beziehen, erhalten vom Landratsamt in den kommenden Tagen einen Betrag in Höhe von 17,50 € überwiesen, damit sie sich damit für den Monat Januar zwei und für den Monat Februar fünf FFP2 Masken kaufen und somit der FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel und dem ÖPNV nachkommen können.
Die Asylbewerber*innen, die Leistungen nach § 1a erhalten, bekommen die Masken ausgefahren. Hier erhält jede*r Asylbewerber*in insgesamt sieben Masken als Sachleistung (zwei für den Monat Januar und fünf für den Monat Februar).
Zudem erhält jede*r Asylbewerber*in einen Leistungsbescheid, mit welchem er auf das Tragen einer FFP2-Maske im Einzelhandel und im ÖPNV hingewiesen wird und dass er sich von dem Geld, dass das LRA ihm überwiesen hat die FFP2-Masken selber besorgen muss.
Die Masken werden jeweils für einen Monat ausgegeben. Die Ausgabe wird monatlich verlängert, solange die FFP2-Masken-Pflicht im Einzelhandel und im ÖPNV besteht.
2) SGB XII-Empfänger*innen
Alle Empfänger*innen von Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten in den nächsten Tagen 5 FFP2-Masken kostenfrei vom LRA zugeschickt.
Der Versand erfolgt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Die Empfänger erhalten dazu auch ein erklärendes Anschreiben.
3) SGB II-Empfänger
Das Jobcenter des Landkreises Rosenheim versendet in den nächsten Tagen an seine Hilfeempfänger*innen auch automatisch 5 FFP2-Masken.
Newsletter 211
Liebe Patinnen und Paten, liebe Aktive,
das Sozialamt des Landkreises Rosenheim hat sich zu der Problematik der kostenfreien FFP2-Masken für Menschen im Leistungsbezug geäußert:
Mitteilung des Landratsamtes:
1) Asylbewerber*innen im Landkreis Rosenheim
Alle Asylbewerber*innen ab 15 Jahren, die Leistungen nach § 2 AsylbLG oder § 3 AsylbLG beziehen, erhalten vom Landratsamt in den kommenden Tagen einen Betrag in Höhe von 17,50 € überwiesen, damit sie sich damit für den Monat Januar zwei und für den Monat Februar fünf FFP2 Masken kaufen und somit der FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel und dem ÖPNV nachkommen können.
Die Asylbewerber*innen, die Leistungen nach § 1a erhalten, bekommen die Masken ausgefahren. Hier erhält jede*r Asylbewerber*in insgesamt sieben Masken als Sachleistung (zwei für den Monat Januar und fünf für den Monat Februar).
Zudem erhält jede*r Asylbewerber*in einen Leistungsbescheid, mit welchem er auf das Tragen einer FFP2-Maske im Einzelhandel und im ÖPNV hingewiesen wird und dass er sich von dem Geld, dass das LRA ihm überwiesen hat die FFP2-Masken selber besorgen muss.
Die Masken werden jeweils für einen Monat ausgegeben. Die Ausgabe wird monatlich verlängert, solange die FFP2-Masken-Pflicht im Einzelhandel und im ÖPNV besteht.
2) SGB XII-Empfänger*innen
Alle Empfänger*innen von Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten in den nächsten Tagen 5 FFP2-Masken kostenfrei vom LRA zugeschickt.
Der Versand erfolgt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Die Empfänger erhalten dazu auch ein erklärendes Anschreiben.
3) SGB II-Empfänger
Das Jobcenter des Landkreises Rosenheim versendet in den nächsten Tagen an seine Hilfeempfänger*innen auch automatisch 5 FFP2-Masken.
Ich wünsche euch eine schöne Restwoche!
LG Petra
Kategorie: Allgemein
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