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Newsletter 211

Liebe Patinnen und Paten, liebe Aktive,

das Sozialamt des Landkreises Rosenheim hat sich zu der Problematik der kostenfreien FFP2-Masken für Menschen im Leistungsbezug geäußert:

Mitteilung des Landratsamtes:

1) Asylbewerber*innen im Landkreis Rosenheim

Alle Asylbewerber*innen ab 15 Jahren, die Leistungen nach § 2 AsylbLG oder § 3 AsylbLG beziehen, erhalten vom Landratsamt in den kommenden Tagen einen Betrag in Höhe von 17,50 € überwiesen, damit sie sich damit für den Monat Januar zwei und für den Monat Februar fünf FFP2 Masken kaufen und somit der FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel und dem ÖPNV nachkommen können.

Die Asylbewerber*innen, die Leistungen nach § 1a erhalten, bekommen die Masken ausgefahren. Hier erhält jede*r Asylbewerber*in insgesamt sieben Masken als Sachleistung (zwei für den Monat Januar und fünf für den Monat Februar).

Zudem erhält jede*r Asylbewerber*in einen Leistungsbescheid, mit welchem er auf das Tragen einer FFP2-Maske im Einzelhandel und im ÖPNV hingewiesen wird und dass er sich von dem Geld, dass das LRA ihm überwiesen hat die FFP2-Masken selber besorgen muss.

Die Masken werden jeweils für einen Monat ausgegeben. Die Ausgabe wird monatlich verlängert, solange die FFP2-Masken-Pflicht im Einzelhandel und im ÖPNV besteht.

2) SGB XII-Empfänger*innen

Alle Empfänger*innen von Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten in den nächsten Tagen 5 FFP2-Masken kostenfrei vom LRA zugeschickt.

Der Versand erfolgt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Die Empfänger erhalten dazu auch ein erklärendes Anschreiben.

3) SGB II-Empfänger

Das Jobcenter des Landkreises Rosenheim versendet in den nächsten Tagen an seine Hilfeempfänger*innen auch automatisch 5 FFP2-Masken.

Ich wünsche euch eine schöne Restwoche!

LG Petra

Kreis Migration Bad Aibling e.V.