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Newsletter 269

Liebe Gastfamilien, liebe Ukrainehelferinnen und -helfer!

Ich habe wieder einige interessante Infos für euch.

Integrationskurse für Ukrainer:innen

Eure Schützlinge können beim BAMF einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen. War die Einreise nach dem 24.02.2022 wird der/die Teilnehmende automatisch kostenbefreit.

Für die Antragstellung benötigt man den ukrainischen Pass sowie die Fiktionsbescheinigung, die bei der Registrierung bei der Ausländerbehörde in Auftrag gegeben wird. Soweit vorhanden, bitte auch die Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt mitbringen. Bei der Zulassung durch das BAMF wird ein Einstufungstest gemacht, um das Sprachniveau festzustellen.

Ohne Vorkenntnisse gehen die Kurse i.d.R. über 25 Unterrichtseinheiten pro Woche und dauern ca. sechs bis sieben Monate. Angeboten werden die Kurse von der VHS, DAA und dem bfz.

Die VHS Rosenheim bietet Hilfe bei der Antragstellung: Montags & donnerstags 9 bis 11 Uhr ohne Terminabsprache oder nach telefonischer Terminvereinbarung.

Kontakt: Frau Steffen Telefon: 08031-3651582 E-Mail: dagmar.steffen@rosenheim.de

Umzug

Hier eine Info, falls eure ukrainischen Schützlinge umziehen wollen/sollen. 

Im Freistaat Bayern gibt es bisher keine Wohnsitzauflage, das heißt die Flüchtlinge sind nicht gezwungen da zu bleiben, wo sie sind.

Umzug von einer LRA-Unterkunft in eine andere LRA-Unterkunft

Wenn sie allerdings in einer Flüchtlingsunterkunft vom Landratsamt leben und in eine andere Unterkunft vom LRA umziehen wollen, dann geht das nicht ohne die Zustimmung vom LRA.

Umzug aus der Gastfamilie in eine selbst angemietete Wohnung

Wenn die Flüchtlinge bisher in einer Gastfamilie leben und dort ausziehen sollen/müssen und zu Verwandten oder Freunden in eine andere Stadt ziehen, oder selbst eine Wohnung finden, also in keine LRA-Unterkunft ziehen, dann ist es vollkommen unproblematisch.

Dann müssen sie sich nach einem Umzug beim Einwohnermeldeamt des Ortes, an den sie ziehen, anmelden und bei der dann zuständigen Ausländerbehörde einen Termin ausmachen, um ihre neue Anschrift mitzuteilen. 

Falls keine Wohnung gefunden wird!

Das Landratsamt Rosenheim kann für privat Untergekommene nicht sofort eine neue Wohnung zur Verfügung stellen.

Wenn es genügend Platz gibt, können zunächst bei Privatpersonen untergebrachte Geflüchtete in unseren Gemeinschaftsunterkünften (Turnhallen) eine Unterkunft finden.

Wenn die Unterkünfte belegt sind, müssen sie in das Ankunftszentrum für Asylbewerber in der Maria-Probst-Straße 14, 80939 München, fahren und werden einem Landkreis zugewiesen, in dem es Platz gibt.

Bei Fragen wendet euch hier bitte direkt an das LRA: E-Mail: ukrainehilfe@lra-rosenheim.de

Neue Regeln ab dem 1.6.2022

Ab nächsten Monat ist für alle ukrainischen Flüchtlinge das Jobcenter zuständig. Dann brauchen sie vom Jobcenter die Genehmigung um umzuziehen. Falls das Jobcenter zustimmt, müssen sie sich im neuen Jobcenter anmelden.

Aber alles unter Vorbehalt, da sich ständig etwas ändert. Im Zweifelsfall ist es immer besser vorab im LRA nachzufragen.

Urlaub Petra bis 30.5.2022

In dringenden Fällen wendet euch bitte an Barbara Kleeblatt unter barbara.kleeblatt@kreis-migration-bad-aibling.de oder Telefon 0179-5133 935 (gerne WhatsApp).

Bzw. direkt an die Diakonie:

Carmen Bichler: 0173 / 62 57 436

Silke Wilz: 0176 / 227 59 661

Urlaub Carmen Bichler am 23.5. und vom 23.5. bis einschließlich 1.6.2022

Vertretung ist in dieser Zeit Silke Wilz.

Wenn es um die Turnhalle oder Klienten von Carmen geht, bitte nur in dringenden Angelegenheiten an Silke Wilz wenden.

Alles, was bis zum 02.06. warten kann, bitte eine Mail oder Nachricht an Carmen schreiben, sie kümmert sich dann ab dem 02.06. darum.

Herzliche Grüße sendet euch Petra

Kreis Migration Bad Aibling e.V.